weitere Lockerungen im Sport
Die mit 1.7. 00 Uhr in Kraft getretene 2. COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet wieder einige Lockerungen für den Sport.
Unter anderem:
- Keine Abstandsregelung
- Keine Maske indoor (zumindest sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)
- Keine Auflagen bei Zusammenkünften bis 100 Teilnehmer*innen
- Keine Personengrenze für AthletInnen bei Spitzensportveranstaltungen
Öffentlicher Ort (Wiese, Park…) Outdoor |
Nicht-öffentliche Sportstätte Outdoor/Indoor |
|
Quadratmeter p.P. | nein | nein |
Öffnungszeiten | 0-24 Uhr | 0-24 Uhr |
Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („3G“) | nein | bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen; Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, geimpft, genesen oder mind. alle 7 Tage Tests |
Präventionskonzept | nein | ja |
COVID-19-Beauftragte/r | nein | ja |
Abstand | keiner | keiner |
Maskenpflicht | nein | nein (sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist) |
Zusammenkünfte/ Veranstaltungen |
mehr als 100 Teilnehmer*innen: Anzeigepflicht, 3G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r | mehr als 100 Teilnehmer*innen: Anzeigepflicht, 3G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r; Spitzensport: gesonderte Bestimmungen |
Contact Tracing | bei Zusammenkünften mit mehr als 100 TeilnehmerInnen und länger als 15 Minuten | beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien; bei Zusammenkünften ab 100 TeilnehmerInnen (auch im Freien); im Spitzensport immer notwendig |