weitere Lockerungen im Sport

Die mit 1.7. 00 Uhr in Kraft getretene 2. COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet wieder einige Lockerungen für den Sport. 

Unter anderem:
  • Keine Abstandsregelung
  • Keine Maske indoor (zumindest sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)
  • Keine Auflagen bei Zusammenkünften bis 100 Teilnehmer*innen
  • Keine Personengrenze für AthletInnen bei Spitzensportveranstaltungen
Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor
Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor
Quadratmeter p.P. nein nein
Öffnungszeiten 0-24 Uhr 0-24 Uhr
Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („3G“) nein bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen;
Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, geimpft, genesen oder mind. alle 7 Tage Tests
Präventionskonzept nein ja
COVID-19-Beauftragte/r nein ja
Abstand keiner keiner
Maskenpflicht nein nein (sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)
Zusammenkünfte/
Veranstaltungen
mehr als 100 Teilnehmer*innen: Anzeigepflicht, 3G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r mehr als 100 Teilnehmer*innen: Anzeigepflicht, 3G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r;
Spitzensport: gesonderte Bestimmungen
Contact Tracing bei Zusammenkünften mit mehr als 100 TeilnehmerInnen und länger als 15 Minuten beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien; bei Zusammenkünften ab 100 TeilnehmerInnen (auch im Freien); im Spitzensport immer notwendig