Verschärfungen COVID-Verordnung

Die mit 27.12. in Kraft tretende Novelle der COVID-Bundesverordnung wirkt sich auf den Sport vor allem wie folgt aus:

  • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur bis 22 Uhr betreten werden
  • Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze wie z.B. Trainings dürfen nur mit max. 25 Personen stattfinden (auch outdoor)
  • Sportveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (z.B. Zuschauer:innen) können indoor wie outdoor mit max. 500 Personen bei 2G-Nachweis, max. 1.000 Personen bei 2G-Nachweis+PCR-Test und max. 2.000 Personen bei Boosterimpfung+PCR-Test stattfinden
  • Sonderbestimmungen für Spitzensport bleiben unverändert

 

Was das jetzt für unsere Bewerbe am 02.Jänner bedeutet ist nicht klar bzw. in Abklärung – derzeit gehen wir davon aus dass in den maximalen 25 Personen die aktiven Sportler nicht einbezogen werden und wir wie geplant spielen können.