UPDATE Lockerungen Eis- und Stocksport 01.07.2020

Ab 01.07.2020 ist die neue Lockerungsverordnung in Kraft getreten, welche unter folgendem Link abrufbar ist: Gesamte Rechtsvorschrift für Covid-19-Lockerungsverordnung (Fassung vom 01.07.2020)

Das Betreten von Sportstätten ist zulässig. Für Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Bei der Sportausübung muss kein Mindestabstand mehr eingehalten werden.

Sport Austria-Präsident Hans Niessl appelliert, sämtliche Hygiene- und organisatorischen Richtlinien, wie das Führen von Anwesenheitslisten, um das Contact Tracing zu erleichtern, einzuhalten. Der organisierte Sport hat viel Arbeit investiert, um diese Lockerung zu erreichen. Nun gilt es, alles in unserer Macht Stehende zu unternehmen, um eine Virusausbreitung über den Sport zu unterbinden.

LINK: Sport Austria Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber

LINK: FAQ – Allgemeine Fragen und Antwort (Sport Austria)