Neuerungen ab 25.01.

Was ist möglich im Sport? Änderungen ab 25. Jänner 2021

Wie darf Sport ausgeübt werden?

  • allein oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der Lebenspartner/in, mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird.
  • Ab 25. Jänner muss ein Abstand von mindestens 2 Metern an allen öffentlichen Orten eingehalten werden.
  • Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.

Im Freien dürfen Sportarten ausgeübt werden

  • bei denen es zu keinem Körperkontakt kommt und die keine Sportstätte benötigen. Zum Beispiel: Laufen, Radfahren, Mountainbiken, Nordic Walking, Wandern.
  • an öffentlichen Orten im Freien
  • auf Outdoor-Sportstätten, wenn pro Person mind. 10 m2 zur Verfügung stehen, z.B: Eislaufen, Eisstockschießen, Ski-Langlauf, Golf, Bogenschießen, Leichtathletik, usw.

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