Lockdown Info von Sport Austria

Lockdown: Sport nur mehr an öffentlichen Orten im Freien möglich, Spitzensportausnahme bleibt

Die mit Dienstag, 17.11. 00 Uhr, in Kraft tretende neue Verordnung bringt weitere Einschnitte in unser Leben und auch den Sportbereich mit sich:

  • Sport ist nur mehr im eigenen privaten Wohnbereich und auf öffentlichen Orten im Freien möglich – Sportstätten müssen geschlossen bleiben
  • Sport ist nur mehr alleine oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt möglich
  • Die Ausnahme für SpitzensportlerInnen bleibt wie bisher

Die ab 17.11. gültige Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_479/BGBLA_2020_II_479.html

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