Covid-Erleichterungen gültig ab 10.06.

Die mit 10.6. 00 Uhr in Kraft tretende 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet einige Punkte die für den Sport eingebracht wurden.

Die Lockerungen im Überblick:

  • Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt.
  • Indoor müssen pro KundIn nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen.
  • Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein.
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.
  • An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig.
  • Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht.
  • Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
  • Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht.

Unter welchen Bedingungen darf Sport ausgeübt werden (Übersicht)? -> Link auf Sport Austria

Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor
Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor
Quadratmeter p.P. nein indoor 10 m2
Öffnungszeiten 0-24 Uhr 5-24 Uhr
Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („Eintrittstest“) nein bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen;
Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, zu Beginn und mind. alle 7 Tage Tests
Präventionskonzept nein ja
COVID-19-Beauftragte/r nein ja
Abstand 1 m beim Betreten;
Abstandunterschreitung bei Sportausübung (bis 16 Personen + Kinder):
Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten
1 m beim Betreten;
Abstandunterschreitung bei Sportausübung:
Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten
Maskenpflicht nein indoor, außer bei Sportausübung und in Feuchträumen
Zusammenkünfte/
Veranstaltungen
*max 16 Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten + Minderjährige
* 17-50 Personen: Anzeigepflicht, Nachweispflicht, in geschlossenen Räumen keine Gastro, 1 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (außer bei der Sportausübung)
* 1500 Personen indoor/3000 outdoor: zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, 75% Kapazität, Bewilligungspflicht, Nachweispflicht, 1 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
* ab 50 Personen: Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r
Training/Wettkampf in sportartüblicher Gruppengröße (ohne ZuschauerInnen);
Spitzensport: Ausnahme für Veranstaltungen (100 Personen indoor/200 outdoor);
für ZuschauerInnen gilt Staffelung wie bei öffentlichen Orten (siehe linke Spalte)
Contact Tracing bei jeder Art von Zusammenkunft mit mehr als 16 Personen und länger als 15 Minuten beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien und 1 m Abstand eingehalten wird;
im Spitzensport immer notwendig