Covid-Erleichterungen gültig ab 10.06.
Die mit 10.6. 00 Uhr in Kraft tretende 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet einige Punkte die für den Sport eingebracht wurden.
Die Lockerungen im Überblick:
- Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt.
- Indoor müssen pro KundIn nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen.
- Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein.
- Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.
- An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig.
- Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht.
- Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
- Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht.
Unter welchen Bedingungen darf Sport ausgeübt werden (Übersicht)? -> Link auf Sport Austria
Öffentlicher Ort (Wiese, Park…) Outdoor |
Nicht-öffentliche Sportstätte Outdoor/Indoor |
|
Quadratmeter p.P. | nein | indoor 10 m2 |
Öffnungszeiten | 0-24 Uhr | 5-24 Uhr |
Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („Eintrittstest“) | nein | bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen; Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, zu Beginn und mind. alle 7 Tage Tests |
Präventionskonzept | nein | ja |
COVID-19-Beauftragte/r | nein | ja |
Abstand | 1 m beim Betreten; Abstandunterschreitung bei Sportausübung (bis 16 Personen + Kinder): Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten |
1 m beim Betreten; Abstandunterschreitung bei Sportausübung: Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten |
Maskenpflicht | nein | indoor, außer bei Sportausübung und in Feuchträumen |
Zusammenkünfte/ Veranstaltungen |
*max 16 Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten + Minderjährige * 17-50 Personen: Anzeigepflicht, Nachweispflicht, in geschlossenen Räumen keine Gastro, 1 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (außer bei der Sportausübung) * 1500 Personen indoor/3000 outdoor: zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, 75% Kapazität, Bewilligungspflicht, Nachweispflicht, 1 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen * ab 50 Personen: Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r |
Training/Wettkampf in sportartüblicher Gruppengröße (ohne ZuschauerInnen); Spitzensport: Ausnahme für Veranstaltungen (100 Personen indoor/200 outdoor); für ZuschauerInnen gilt Staffelung wie bei öffentlichen Orten (siehe linke Spalte) |
Contact Tracing | bei jeder Art von Zusammenkunft mit mehr als 16 Personen und länger als 15 Minuten | beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien und 1 m Abstand eingehalten wird; im Spitzensport immer notwendig |